Aufbau und Abbau

Aufbautermine

Beginn des Aufbau: Montag vor Ausstellungsbeginn, 7.00 Uhr
Beendigung des Aufbau: Freitag vor Ausstellungsbeginn, 18.00 Uhr

Stände, mit deren Aufbau bis Freitag vor Ausstellungsbeginn 12.00 Uhr nicht begonnen wurde, werden auf Kosten des Ausstellers tapeziert und gestaltet, sofern nicht anderweitig darüber verfügt wird. Ersatzansprüche können durch den Mieter nicht geltend gemacht werden. Wir richten an die Aussteller, welche in den Hallen aufbauen möchten die Bitte, den frühen Aufbautermin zu nutzen. Es empfiehlt sich deshalb bei Aufbaubeginn die schweren Exponate anzuliefern. Erfahrungsgemäß muss in den letzten Aufbautagen mit Engpässen im Andienverkehr innerhalb des Ausstellungsgeländes gerechnet werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch den Menüpunkt Kaution

Standaufbau / Halle

Von der Ausstellungsleitung werden bei Bedarf und Bestellung durch den Aussteller braune Standbegrenzungswände aufgestellt, welche vom Aussteller tapeziert oder gestaltet werden müssen. Im Interesse eines guten Gesamtbildes sind die Aussteller zu einer sorgfältigen und sauberen Gestaltung ihres Standes verpflichtet. Stände, deren unzureichende Gestaltung das Gesamtbild der Ausstellung beeinträchtigen, werden von der Ausstellungsleitung nicht abgenommen. Direkt bestrichene oder anderweitig beschädigte Standbegrenzungswände müssen ersetzt werden und werden somit vom Messebauer dem Verursacher in Rechnung gestellt. Aufgebaute Stützwände dürfen aus statischen Gründen auf keinen Fall entfernt werden. Falls Sie Stützwände entfernen müssen, bitten wir Sie dies in der Ausstellungsleitung vor Ort zu melden, damit der Messebauer dies erledigen kann. Sollten Sie auf eigene Verantwortung Wände entfernen, so können wir und der Messebauer hierfür keine Haftung übernehmen.

Die Standfläche muss mit einem einheitlichen Bodenbelag voll ausgelegt sein und es besteht Blendenpflicht.

Die Bauhöhe in den Hallen beträgt 2,50m, Ausnahmeregelungen sind nur auf schriftliche Anfrage möglich.

Die Leichtbauhallen verfügen über Eingangs- und Notausgangstüren mit einer lichten Breite von 1,76m und einer lichten Höhe von 2,10m.

Wenn Sie Exponate anliefern möchten, die diese Maße überschreiten, kann dies ohne zusätzliche Kosten nur nach vorheriger Anmeldung mit Terminabsprache erfolgen. In der Aufbauwoche können Türen oder Fassadenelemente nur dann ausgebaut werden, wenn nicht bereits aufgebaute Messestände dies verhindern. Die maximale Belastung des Fußbodens in den Leichtbauhallen beträgt 500 kg/m². Bei höheren Belastungen kann nach vorheriger Anmeldung eine Bodenverstärkung erfolgen.

Standaufbau / Freigelände

Jede Aufgrabung / Bohrung etc.im Freigelände ist genehmigungspflichtig. Für entstandene Gelände- und Leitungsschäden haftet der Aussteller.

Büro der Ausstellungsleitung

Ab Montag vor Ausstellungsbeginn, bis Dienstag nach Ausstellungsende ist die Ausstellungsleitung täglich von 8.00 - 18.30 Uhr durchgehend für Sie da.

Das Büro finden Sie direkt neben der Eingangshalle.

Abbautermine

3 Tage Aussteller:
Beginn des Abbau: Montag letzter Teilnahmetag ab 18.30 bis 22.00 Uhr
Beendigung des Abbau: Dienstag ab 8.30 bis 14.00 Uhr
Ab Dienstag 9.30 Uhr, ist die Anfahrt nur noch über Tor 4 möglich.
Einfahrscheine für Ihren Abbau erhalten Sie von der Ausstellungsleitung.

9 Tage Aussteller:
Beginn des Abbau: Sonntag letzter Ausstellungstag ab 19.00 Uhr
Beendigung des Abbau: Dienstag nach der Ausstellung, 14.00 Uhr

Ausweise für Ihren Auf- und Abbau sind nicht erforderlich.

Abbaukonvoi (9 Tage Aussteller)

Die Fahrzeug zum Abbau werden am letzten Ausstellungstag in der Dekan-Leist-Str. in Mainz-Hechtsheim (Route hierzu unter dem Menüpunkt Anfahrt) zu einem Konvoi aufgestellt. Bitte folgen Sie den Anweisungen des Sicherheitsdienstes. Der Konvoi wird unter Polizeibegleitung zum Ausstellungsgelände geführt und hat Vorfahrtsrecht.

Aufgrund behördlicher Auflagen darf der Abbaukonvoi aus der Dekan-Leist-Str. nicht vor ca. 19.00 Uhr in das Gelände einfahren.

Der Sicherheitsdienst ist von den Behörden strikt angewiesen diese Auflagen zu erfüllen. Bitte helfen Sie durch Ihr Verhalten mit, dass hier keine unnötigen Unstimmigkeiten entstehen.

Fahrzeuge von den Ausstellerparkplätzen A1 und A2 können direkt nach dem Abbaukonvoi einfahren.